Garantie und Gewährleistung für PC-Komponenten: Unterschiede und wichtige Details

Die Garantie ist ein wichtiger Gesichtspunkt beim Kauf von PC-Hardware. Doch gibt es einen Unterschied zwischen einer obligatorischen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie. Dieser Beitrag erklärt, worauf zu achten ist, um PC-Komponenten so lange wie möglich ersetzen oder reparieren lassen zu können.
Die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung
Wenn das gekaufte Produkt kurze Zeit nach dem Kauf beschädigt oder defekt ist, kann der Käufer Rechte geltend machen. Aus rechtlicher Sicht werden im Sprachgebrauch jedoch häufig Gewährleistung und Garantien verwechselt. Gewährleistungsansprüche sind gesetzlich festgelegt und gelten bei neuen Produkten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Für Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden. Während dieser Zeit kann der Verbraucher beim Verkäufer anstelle des Herstellers den Mangel des Produkts reklamieren. Der Händler muss in den ersten sechs Monaten nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufs keine entsprechenden Mängel vorlagen. Verschleiß fällt nicht unter die Gewährleistung und Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung verursacht wurden, sind ebenfalls ausgeschlossen. Wenn die neue PC-Komponente plötzlich aufhört zu funktionieren, kann der Kunde nicht vom Händler ein neues Produkt verlangen. Der Verkäufer ist zunächst zur Reparatur verpflichtet. Er kann den Artikel auch zur Reparatur einsenden, die für den Käufer kostenlos ist. Wenn Reparaturen nicht möglich sind, haben Käufer das Recht, den Kaufvertrag zu kündigen, auf einen reduzierten Preis oder eine Kompensation.
Der Hersteller bestimmt die Garantie
Im Gegensatz zu einer Gewährleistung ist eine Garantie ein freiwilliger Dienst des Herstellers. Wenn eine Garantieanforderung besteht, müssen sich Käufer an den Hersteller und nicht an den Händler wenden. Die Dauer variiert ebenfalls: Einige Anbieter stellen Mittel für ein Jahr bereit, andere sogar für mehrere Jahre. Der Beginn dieses Garantiezeitraums ist das Kaufdatum. Wichtig ist, den Kaufnachweis aufzubewahren. Abnutzung, unsachgemäße Verwendung, Schäden durch Computerviren oder ähnliche Gründe sind nicht durch die Garantie abgesichert.
Garantie oder Gewährleistung: Ansprüche richtig geltend machen
Die Gewährleistung des Händlers unterliegt dem BGB, die Garantie ist jedoch eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn ein Defekt vorliegt, ist der Einzelhändler der erste Ansprechpartner des Kunden, unabhängig davon, ob er Waren online oder in einem lokalen Geschäft kauft. Kunden haben einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch auf fehlerfreie Waren. Die Gewährleistungspflicht ist gesetzlich gebunden und nicht durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Einzelhändlers eingeschränkt. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate dieses Zweijahreszeitraums auf, so geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt bereits vorlag. Wenn ein Defekt vorliegt, muss der Händler diesen reparieren oder den defekten Artikel ersetzen. Wenn der Händler dies nicht kann, muss er den Preis senken. Andernfalls kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. In Einzelfällen kann es einfacher sein, die Garantie zu nutzen, wenn der Hersteller eine bequeme Wartung bereitstellt und das Produkt selbst abholt. Kunden müssen die Garantie jedoch nicht in Anspruch nehmen, sondern können auch ihre Gewährleistungsrechte einfordern.